Ring Auktionen GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Bieter - Liveauktion)

  1. Die Gegenstände werden im Namen und für Rechnung der Auftraggeber so versteigert, wie sie zur Zeit des Zuschlags beschaffen sind. Für Mängel jeglicher Art, auch soweit sie nicht ohne weiteres erkennbar sind, wird keine Haftung übernommen, denn durch die Besichtigungszeit ist allen Käufern ausreichend Gelegenheit geboten, sich von dem Zustand der Gegenstände zu überzeugen. Alle Angaben des Versteigerers oder seiner Angestellten über Bezeichnungen, Zuschreibungen, Maße, Gewicht, Vollständigkeit usw. erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne jegliche Gewähr, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften nach §§ 459 ff BGB dar, und zwar auch dann, wenn diese Angaben im Katalog enthalten sind. Es liegt also im eigenen Interesse des Käufers, die Gegenstände vorher zu prüfen.
  2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann jedoch die Erteilung des Zuschlags sich vorbehalten und verweigern. Bestehen Zweifel über dem Zuschlag, so steht es im Ermessen des Versteigerers, ob er den Zuschlag erteilt oder den Gegenstand neu ausbietet. Mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtet sich der Bieter nach Erteilung des Zuschlages, seinen Namen und Anschrift zum Versteigerungsprotokoll zu geben. Der Versteigerer darf Nummern vorziehen, einfügen, trennen oder zusammenfassen, und nicht im Katalog aufgeführte Gegenstände zwischendurch aufrufen.
  3. Ein Gebot erlischt, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Auktion ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes.
  4. Die im Katalog verzeichneten Preise sind Mindestpreise. Jeder Zuschlag unter diesen Preisen gilt als „Unter Vorbehalt“ erteilt. „Unter Vorbehalt“ bedeutet, dass der Auftraggeber gefragt werden muss, ob er mit dem niedrigeren Kaufangebot einverstanden ist; ist er es nicht, - ist der Bieter aus der Verpflichtung zur Bezahlung und Abnahme entlassen.
    Wenn er sein Gebot bis auf den Mindestpreis erhöht, erhält er den Gegenstand. Wird keine Einigung erzielt, kann der Gegenstand ohne weitere Rückfrage an einen anderen Kaufinteressenten frei verkauft werden. Das Angebot zum Limit an die Allgemeinheit bleibt jedoch bestehen. Der Gegenstand kann im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache anderen Bietern zugeschlagen oder im Freihandverkauf veräußert werden. Gebote mit u. V-Zuschlägen sind für den Bieter zwei Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend.
  5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Der Kaufgegenstand gilt mit dem Zuschlag als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl auf den Käufer übergehen. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung und vorbehaltloser Einlösung der Zahlungsmittel an den Käufer über.
  6. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 18,00% erhoben. Die Mehrwertsteuer wird wie folgt berechnet:
    a) Die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von z.Zt. 19% wird nur vom Aufgeld erhoben (weiße Nr.)
    b) Zuschlagspreis + Aufgeld = Nettorechnungspreis, hierzu wird die gesetzliche MwSt. in Höhe von z.Zt. 19% hinzugerechnet (blaue Artikelnummern)
  7. Den Zuschlagspreis hat der Ersteher sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar an den Versteigerer oder dessen beauftragten Mitarbeiter zu leisten. Erfolgt die Zahlung nicht oder wird die Abnahme verweigert, so kann der Gegenstand auf Kosten des Käufers noch einmal versteigert werden. Der Käufer haftet jedoch für den Ausfall, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Von seiner Abnahme- und Zahlungspflicht ist er jedoch erst dann befreit, wenn der Gegenstand neu verkauft und bezahlt ist.
  8. Während der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen einer besonderen Nachprüfung und evtl. Berichtigung. Irrtum vorbehalten.
  9. Bei Käufern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung nach Zugang der Rechnung fällig. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen, auch früheren Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Erwerber nur gestattet, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer verzichtet, soweit er Vollkaufmann ist, auf seine Rechte aus §§ 320, 322 BGB.
  10. Bei Zahlungsverzug wird mit Zugang der zweiten Mahnung ein Säumniszuschlag in Höhe von 3% erhoben. Mit Zugang der dritten Mahnung werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Landesbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Erwerber für einen Mindesterlös gegenüber der vorangegangenen Auktion und für die Kosten der wiederholten Auktion einschließlich der Gebühren und Auslagen des Auktionshauses aufzukommen hat. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Verlangt der Versteigerer Schadensersatz wegen Nichterfüllung, und versteigert er den Gegenstand nochmals, so erlöschen bei Zuschlag die Rechte des säumigen Käufers aus dem ihm vorher erteilten Zuschlag. Mit Eintritt des Verzuges werden sämtliche Forderungen des Versteigerers sofort fällig.
  11. Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. innerhalb der ausgehängten Frist abzuholen. Bei Überschreitung der Frist werden pro Tag und Gegenstand EUR 15,- Lagergebühren berechnet.
  12. Versteigerungsbesucher, Käufer und deren Beauftragte verzichten bei Betreten des Versteigerungs- bzw. Besichtigungsortes ausdrücklich auf Schadensersatzforderungen an den Versteigerer oder seinen Auftraggeber für den Fall, dass an ihrer Person oder an Sachen Schaden entsteht.
  13. Jeder Besucher haftet für Schäden, die durch sein Verschulden bei der Besichtigung, Versteigerung, Demontage und dem Abtransport von Gegenständen entstehen.
  14. Jeder Handel und Weiterverkauf von ersteigerten Gegenständen ist im Versteigerungsraum nicht gestattet.
  15. Die Aushändigung der Gegenstände erfolgt nach geleisteter Bezahlung gegen Vorlage des quittierten Kassenschreins nach Beendigung der Versteigerung. Holt der Käufer die von ihm ersteigerten Gegenstände nicht sofort nach Schluss der Versteigerung ab, so erfolgt die Aufbewahrung ohne jegliche Haftung für Verluste oder Beschädigung.
  16. Nach Ablauf der vereinbarten Abholungsfrist entscheidet der Auktionator nach eigenem Ermessen, ob eine nicht abgeholte Sache wertlos ist und sie daraufhin auf Kosten des Ersteigerers entsorgt wird.
  17. Abtransport und Demontage der ersteigerten Gegenstände erfolgen auf Kosten und Risiko des Ersteigerers. Der Ersteigerer haftet für Beschädigungen, die bei der Demontage oder beim Transport am Eigentum des Verkäufers entstehen. Sollten sich bei der Demontage Öffnungen am Gebäude oder an Gebäudeteilen ergeben, so ist der Ersteigerer verpflichtet, diese auf seine Kosten von einer Fachfirma wieder schießen zu lassen.
  18. Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrags erkennt der Käufer die vorstehenden Bedingungen an. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für freihändige Verkäufe.
  19. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich bestätigt werden.
  20. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung entspricht. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.
  21. Erfüllungsort ist Schmachtenhagen. Gerichtsstand ist Oranienburg, soweit rechtlich zulässig Gerichtsstandvereinbarung getroffen werden kann.

 

Ring Auktionen GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Einlieferer)

  1. Der Auftraggeber ist alleiniger Eigentümer der genannten Sachen. Die Sachen sind gebraucht.
  2. Die Sachen sollen nicht von einem Sachverständigen geschätzt oder begutachtet werden. Gold- und Silbersachen dürfen unter ihrem Metallwert zugeschlagen werden.
  3. Transport und Lagerung des Versteigerungsgutes gehen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Das Auktionshaus hat die Sachen für die Dauer seiner Obhut nicht versichert.
  4. Der Auftraggeber zahlt 18% des Zuschlages plus ges. MwSt. sowie die Barauslagen, z.B. Kosten des Transportes zum Auktionshaus, sowie eine Werbungspauschale in Höhe von 2% des Zuschlages plus MwSt. Zieht der Auftraggeber den Auftrag ganz oder teilweise zurück, so hat er 10% des Schätzpreises plus MwSt., sowie die entstandenen Kosten an das Auktionshaus zu zahlen.
  5. Über die Höhe des Ansatzes der Gegenstände in der Versteigerung entscheidet der Versteigerer selbst. Sollte in der Versteigerung vom Versteigerer ein Mindestpreis genannt sein, und der Gegenstand nicht zugeschlagen worden sein, so kann er in einer folgenden Versteigerung auf jeden Fall auch zu einem dann erfolgten Mindestgebot zugeschlagen werden. Die Bekanntmachung der Versteigerung hat nach Ermessen des Versteigerers ortsüblich zu erfolgen.
  6. Das Auktionshaus darf dem Käufer das Kaufgeld nach seinem Ermessen stunden.
  7. Die für den Käufer verbindlichen Versteigerungsbedingungen werden vom Auktionshaus festgesetzt. Der Versteigerer wird vom Auftraggeber ermächtigt, in dessen Namen sich den Zuschlag vorzubehalten. Die Sachen werden gegen Barzahlung bzw. Scheck bis EUR 400,00 versteigert. Eine Haftung des Auktionshauses für den Eingang des Erlöses besteht nur nach Aushändigung des Kaufgegenstandes an den Käufer. Kaufgelder, Rückstände und Nebenleistungen kann das Auktionshaus in eigenem Namen einziehen und einklagen.
  8. Der Auftrag hat Gültigkeit bis zur vollständigen Verwertung bzw. bis zur Zurücknahme der Sachen. Soweit die Sachen in der ersten Versteigerung nicht verkauft werden, sollen sie in weiteren Versteigerungen ausgeboten werden, und das Auktionshaus ist berechtigt, die Sachen innerhalb von 2 Monaten freihändig zu verkaufen.
  9. Der Auftraggeber vereinbart mit dem Auktionshaus wegen aller gehabten Auslagen und Kosten an den zur Versteigerung übergebenen Gegenständen ein vertragliches Pfandrecht.
  10. Das Auktionshaus hat den Versteigerungserlös anzunehmen, aufzubewahren und innerhalb 4 Wochen nach vollkommener Erledigung des Auftrages mit der Rechnung über Vergütung, sonstiger Kosten und baren Auslagen dem Auftraggeber auszuhändigen. Es hat eine als richtig bescheinigte Abschrift der Niederschrift über die Versteigerung beizufügen. Das Auktionshaus kann von dem Erlös den Betrag seiner Forderungen gegen den Auftraggeber zurückbehalten. Nach den einzelnen Versteigerungsterminen erfolgen nach jeweils 8 Tagen Abschlagszahlungen. Von den vorstehenden Ablieferungsfristen ist das Auktionshaus entbunden, wenn ihm die Wohnung des Auftraggebers nicht bekannt oder der Auftraggeber ins Ausland verzogen ist.
  11. Auf Benachrichtigung des Versteigerungstermins wird verzichtet. Bei nicht fristgerechter Abholung werden pro Position und Tag EUR 25,00 Lagergebühren berechnet.
  12. In diesem Vertrag sind sämtliche Abreden zwischen dem Auftraggeber und dem Auktionshaus enthalten. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abänderungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  13. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung entspricht. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.
  14. Der Auftraggeber versichert, dass für die eingelieferten Gegenstände kein Vermieterpfandrecht besteht.

Erfüllungsort: Berlin-Charlottenburg
Gerichtsstand: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

Hier finden Sie uns:

 

Ring Auktionen GmbH - Büro

Sophie-Charlotten-Str. 98
14059 Berlin-Charlottenburg
Telefon: +49 30 30839710

 

Schmachtenhagen 

Büro/Lager: Schmachtenhagener Dorfstr. 39 A

16515 Oranienburg OT Schmachtenhagen

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Büro Berlin - Charlottenburg

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Büro/Lager Schmachtenhagen 

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Da unabhängig von den o.g. Öffnungszeiten unser Büro in Berlin Charlottenburg nicht durchgehend besetzt ist, bitten wir Sie, sollten Sie von weiter her uns besuchen wollen, sich kurz vorher telefonisch anzukündigen.

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